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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 · Gültig für alle B2B-Aufträge mit Zalvent (Francesca Martínez Bojorges)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Francesca Martínez Bojorges, Geschäftsbezeichnung Zalvent (nachfolgend „Auftragnehmerin"), Volkmar-von-Kemnat-Straße 12, 86807 Buchloe, und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen in den Bereichen Digitalberatung, Marketing, KI-Lösungen und Projektmanagement geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Verbraucher (§ 13 BGB) sind nicht Zielgruppe der angebotenen Leistungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin, durch beiderseitig unterzeichnetes Angebot oder durch konkludenten Beginn der Leistungserbringung nach Zugang des Auftrags.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem Projektvertrag.

(2) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung (§ 611 BGB), sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag (§ 631 BGB) vereinbart wurde.

(3) Leistungsänderungen und -erweiterungen (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen von Vergütung und Fristen führen.

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zu erbringen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei der Auftragnehmerin.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben bereit.

(2) Verzögerungen der Leistungserbringung, die auf unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

(3) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und stellt sicher, dass Entscheidungen innerhalb angemessener Frist getroffen werden.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden Leistungen nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

(2) Die Auftragnehmerin ist Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Das Recht, weiteren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

(5) Aufrechnung gegen Forderungen der Auftragnehmerin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Konzepte, Texte, Designs, Softwarelösungen etc.) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben zunächst im Eigentum der Auftragnehmerin.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein, sofern nicht ausdrücklich weitergehende Rechte vereinbart wurden.

(3) Eine Weitergabe, Veräußerung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

(4) Der Auftraggeber garantiert, dass von ihm bereitgestellte Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er zur Nutzung berechtigt ist. Er stellt die Auftragnehmerin von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der anderen Partei (Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Strategien etc.) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers und eine allgemeine Beschreibung der Leistung als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 8 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(4) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse (z. B. Umsatzsteigerungen, Suchmaschinen-Rankings), sofern solche nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen Auftragsvereinbarung.

(2) Laufende Retainer-Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anderweitig vereinbart.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.

(4) Bei Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen nach Aufwand abgerechnet.

§ 10 Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsabwicklung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung. Soweit die Auftragnehmerin im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Auftragnehmerin (Buchloe, Bayern).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.